Grundsätze
- Erstattungen beziehen sich auf nicht erbrachte Leistungen. Bereits erbrachte Arbeits- und Werkleistungen sind nicht erstattungsfähig.
- Wir schulden Sorgfalt, Dokumentation und fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Nachbesserung geht vor Rückerstattung, sofern zumutbar.